Unsere Konzeption
Ziele
Die Jugendagentur Stuttgart bietet Informationen, Bildung und Beratung für junge Menschen ab 7 Jahren. Unser Fokus liegt auf lebensweltorientierten Angeboten, die junge Menschen in verschiedenen Lebensphasen, insbesondere im Übergang zum Erwachsenwerden mit Orientierung und Unterstützung professionell und individuell begleiten. Dazu setzen wir non-formale und informelle Jugendbildungsinhalte – in unseren Fachbereichen „Wege in den Beruf„, „Wege ins Ausland“ und „StadtLeben Stuttgart“ – in passende Angebote und Formate um, sammeln, wählen aus und verbreiten wesentliche Informationen und beraten individuell, unabhängig und kostenlos. So tragen wir zum erweiterten Kompetenzerwerb von jungen Menschen bei. Zudem haben wir als Jugendinformationsdienst eine „Lots:innen-Funktion“ und helfen jungen Menschen bei allen Themen weiter, mit unserem eigenen Know-How, hilfreichen Tipps oder unserem Netzwerk-Wissen über geeignete Anlauf- und Fachstellen in der LHS Stuttgart.
Standort
Die Einrichtung liegt sehr zentral in der Innenstadt von Stuttgart (Charlottenplatz) und ist von Montag bis Freitag zwischen 14.00 und 18.00 Uhr regulär geöffnet. Zusätzlich werden individuelle und flexible Termine vergeben für persönliche Beratungsgespräche und spezielle (Gruppen-)Angebote und Workshops, ebenso werden interessante Abendveranstaltungen angeboten.
Zudem gehen wir regelmäßig aus unserer Einrichtung hinaus und sind u.a. bei Veranstaltungen, Messen, Informationstagen, Projekttagen usw. mit Vorträgen, Workshops, Messestand usw. vor Ort und bieten digitalen Content, Live-Streams und Infoveranstaltung an. Ergänzend geben wir selbst (oder in Kooperation) Informationsblätter und unsere Arbeitsbroschüren „Zukunft… nur mit Ausbildung!“ zu zahlreichen Themen heraus und verbreiten diese u.a. über unsere Infoboards in 50 Locations in allen Stadtbezirken von Stuttgart.
Anspruch
Unser Selbstverständnis ist es, ein wichtiger Knotenpunkt für junge Menschen in Stuttgart und Teil eines Netzwerkes zu sein. Dadurch erleichtern wir unserer Zielgruppe den niederschwelligen Zugang zu ergänzendem, externem Fachwissen. Ebenso stellen wir unsere Räumlichkeiten und Infrastruktur Kooperationspartnern gerne zur Verfügung. Unser Bestreben ist es, über möglichst viele und attraktive Wege erreichbar zu sein – persönlich, telefonisch, schriftlich und online:
- WhatsApp (und weitere Messenger)
- Zoom (und andere Online-Video-Plattformen)
- versch. Social-Media-Kanäle
- responsive Website.
Unsere Tradition ist es, unser besonderes Augenmerk auf unsere „Kernzielgruppe“ zu richten und uns an ihrem Bedarf und ihren Ansprüchen auszurichten. Wir beziehen dabei aber das gesamte System mit ein, z.B. Eltern und „Multiplikator:innen.“ Dies leisten wir erfolgreich – in unserem Arbeitsfeld eines Jugendinformationsdienstes – bereits seit 1974.
Personal
Die Jugendagentur Stuttgart ist zurzeit mit 2,6 hauptamtlichen Stellenanteilen, sowie 0,25 Stellenanteile „Sprechstunde Zukunft & Beruf“, ausgestattet. Hinzu kommen i.d.R. eine Werkstudent:innenstelle (20 %), eine:r Bundesfreiwillige:r und ggf. eine Praktikant:innenstelle. Zudem binden wir gerne junge Ehrenamtliche/Übungsleiter:innen ein, z.B. im Auslandsteam, als Fernwehlots:innen und in weiteren Arbeitsbereichen.
Trägerschaft
Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, kurz stjg, wurde 1950 als Verein für Offene Kinder- und Jugendarbeit gegründet. Heute ist sie mit rund 900 Mitarbeiter:innen in ganz Stuttgart für Kinder, Jugendliche und ihre Familien aktiv.
Unsere Herkunft: Jugendinformation
Jugendinformation – was ist das eigentlich?
Jugendliche und junge Erwachsene haben einen besonders hohen Informationsbedarf, denn sie werden mit vielen Fragestellungen auf dem Weg zum Erwachsenwerden konfrontiert. Sie sind auf der Suche nach einem erfüllenden Beruf, machen erste partnerschaftliche Erfahrungen, möchten sich ehrenamtlich engagieren oder müssen lernen, mit ihren Finanzen umzugehen.
Jugendinformationsdienste in Deutschland haben die Aufgabe, junge Menschen bei ihren vielfältigen Informationsbedürfnissen und Fragen zu unterstützen. Die Angebote sind unabhängig und kostenlos.
Es gibt in der Bundesrepublik ca. 40 Einrichtungen, die Jugendliche und ihre Bezugspersonen persönlich, via E-Mail und/ oder per Internetplattform informieren und beraten. Die Mitarbeiter:innen der Einrichtungen sind meist Sozialpädagog:innen und ihre Dienste sind größtenteils im Bereich der Jugendarbeit angesiedelt.
Das Besondere an diesen Jugendinformationsdiensten ist, dass sie für alle Fragestellungen der Jugendlichen bereitstehen und sich nicht ausschließlich auf
einen Bereich spezialisiert haben.
Durch Information und Beratung können Jugendinformationsdienste jungen Menschen Hilfe zur Selbsthilfe in ihrer individuellen Situation geben.
Quelle: Jugendinfonetz (ca. 2005)
Seit 2026 wieder im Netz: https://jugend.info/
Europäische Charta der Jugendinformation
Präambel
In einer komplexen, digitalisierten Gesellschaft und in einer vernetzten Welt, die viele Herausforderungen und Möglichkeiten mit sich bringt, sind der Zugang zu Informationen sowie die Fähigkeit, Informationen auszuwerten und zu nutzen für junge Menschen aus Europa und darüber hinaus wichtiger denn je. Jugendinformation kann ihnen helfen, ihre Wünsche zu verwirklichen und ihre Partizipation als aktive Mitglieder der Gesellschaft fördern. Information sollte in einer Form zur Verfügung gestellt werden, die die Möglichkeiten der jungen Menschen erweitert und ihre Eigenständigkeit sowie die Selbstbefähigung fördert.
Der Respekt gegenüber der Demokratie, den Menschenrechten und den Grundfreiheiten beinhaltet das Recht aller Jugendlichen, im Hinblick auf alle ihre Fragen und Bedürfnisse Zugang zu umfassender, objektiver, verständlicher und zuverlässiger Information zu haben. Dieses Recht auf Information wurde in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, im „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, in der „Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten“ sowie in der „Empfehlung N° (90) 7, CM/Rec(2010)8 und CM/Rec(2016)7 des Europarats zur Information und Beratung von Jugendlichen in Europa“ anerkannt. Dieses Recht bildet auch die Basis der Aktivitäten der Europäischen Union im Bereich der Jugendinformation.
Allgemeine Jugendinformation deckt alle Themen ab, die Jugendliche interessieren, und kann ein breites Spektrum an Angeboten beinhalten: Information, Beratung, Anleitung, Unterstützung, Hilfestellung, Betreuung, Begleitung und Training, Vernetzung und Empfehlung von Fachstellen, um junge Menschen einzubeziehen und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Diese Aktivitäten können von Jugendinformationszentren oder von Jugendinformationsdiensten, die in anderen Strukturen angesiedelt sind, zur Verfügung gestellt werden. Die Prinzipien dieser Charta sollen bei allen Formen der allgemeinen Jugendinformation angewandt werden. Sie stellen die Basis zur Einrichtung von Mindeststandards und Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen dar. Diese sollen in allen Ländern vorgenommen als Elemente eines umfassenden, schlüssigen und koordinierten Ansatzes der Jugendinformation, die integraler Bestandteil der Jugendpolitik ist, vorgenommen werden.
Prinzipien
1. UNABHÄNGIG
1.1 Die bereitgestellten Informationen sind umfassend. Sie bieten einen Überblick über verschiedene Möglichkeiten und basieren auf vielfältigen und verifizierten Quellen.
1.2 Die angebotenen Informationen sind frei von jeglichem religiösen, politischen, ideologischen oder kommerziellen Einfluss.
1.3 Finanzierungsquellen von Jugendinformationsarbeit dürfen der Anwendung keiner der Prinzipien dieser Charta entgegenstehen.
2. ZUGÄNGLICH
2.1 Jugendinformationsdienste garantieren allen Jugendlichen gleiche Zugangsmöglichkeiten.
2.2 Jugendinformationszentren und Jugendinformationsdienste sind für junge Menschen leicht zugänglich, attraktiv und sichtbar.
2.3 Jugendinformation wird in einer für Jugendliche verständlichen Form angeboten.
3. INKLUSIV
3.1 Jugendinformationsdienste stehen allen jungen Menschen offen, ohne jede Form der Diskriminierung.
3.2 Jugendinformationsdienste sind für alle Jugendlichen kostenlos.
3.3 Jugendinformationszentren und Jugendinformationsdienste sind bestrebt die größtmögliche Zahl von Jugendlichen zu erreichen und sich dabei für verschiedene Gruppen und Bedarfe effektiver und geeigneter Formen zu bedienen.
4. BEDARFSORIENTIERT
4.1 Jugendinformationsdienste basieren auf den Bedürfnissen junger Menschen.
4.2 Die zur Verfügung gestellten Informationen decken alle Themenbereiche ab, die für Jugendliche von Bedeutung sind.
4.3 Jeder Nutzer/jede Nutzerin wird als Individuum respektiert und die Beantwortung jeder Anfrage in personalisierter und somit effektiver und angemessener Weise gehandhabt.
4.4 Jugendinformationsstrukturen verfügen über ausreichend Personal, um personalisierte Unterstützung und Dienste gewährleisten zu können.
5. EMPOWERING
5.1 Jugendinformationsdienste ermächtigen und befähigen junge Menschen und fördern ihre Eigenständigkeit.
5.2 Jugendinformationsdienste vermitteln jungen Menschen Medien- und Informationskompetenzen, die ihnen dabei helfen auf sichere und verantwortungsbewusste Weise zu handeln.
5.3 Jugendinformationsdienste fördern aktive Bürgerschaft und Beteiligung von jungen Menschen.
6. PARTIZIPATIV
6.1 Junge Menschen sind auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Formen an der Erstellung, Verbreitung und Bewertung von Jugendinformation beteiligt.
6.2 Jugendinformationsdienste bieten Peer-to-Peer-Aktivitäten eine Plattform.
6.3 Junge Menschen werden dazu ermutigt, Feedback zu geben und sich somit an der fortlaufenden Entwicklung von Jugendinformationsdiensten zu beteiligen.
7. ETHISCH
7.1 Jugendinformationsdienste respektieren das Recht junger Menschen auf Privatsphäre, Vertraulichkeit und Anonymität. Jugendinformationsdienste stellen ein geschütztes Umfeld für junge Menschen dar.
7.2 Die Kriterien für die Auswahl von Informationen werden öffentlich und nachvollziehbar gemacht. Der Urheber/die Urheberin sowie der Zweck der Information sind eindeutig und sichtbar.
7.3 Alle erstellten oder weiterverbreiteten Informationen sind präzise, vollständig, aktuell und geprüft.
8. PROFESSIONELL
8.1 Jugendinformationsdienste werden von speziell dafür geschultem Personal in professioneller Form zur Verfügung gestellt.
8.2 In der Jugendinformation Tätige verfügen über Medien- und Informationskompetenzen.
8.3 Jugendinformationsdienste arbeiten mit relevanten Akteuren und Akteurinnen zusammen, um Bedürfnisse zu ermitteln, Synergien zu erkennen, Expertise auszutauschen und Jugendinformation sichtbar zu machen.
8.4 In der Jugendinformation Tätige arbeiten auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene zusammen und tauschen Beispiele guter Praxis und Wissen aus.
8.5 In der Jugendinformation Tätige stellen sicher, dass Jugendliche über das Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um auf sie ausgerichtete digitale Dienste nutzen zu können.
9. PROAKTIV
9.1 Jugendinformationsdienste sind innovativ bei der Wahl ihrer Strategien, Methoden und Mittel, um junge Menschen zu erreichen.
9.2 In der Jugendinformation tätige Personen kennen neue Entwicklungen und relevante Gesetze. Sie halten sich in Bezug auf zu jugendkulturelle Trends auf dem Laufenden.
9.3 In der Jugendinformation Tätige sind in der Medien- und Informationslandschaft proaktive Akteure und Akteurinnen, um die Sichtbarkeit qualitativer Jugendinformation sicherzustellen.
Europäische Charta der Jugendinformation
Angenommen in Cascais (Portugal) am 27. April 2018 auf der 29. Vollversammlung der Europäischen Agentur für Jugendinformation und Jugendberatung (ERYICA)
Historie und Entwicklung von Jugendinformation
Die Geschichte der Jugendinformation in Europa begann 1966 in Gent (Belgien), als der Professor für Sozialpädagogik Willi Faché die Gründung eines Jugendinformations- und Beratungszentrum veranlasste. Schon damals wurde der Begriff „Information und Beratung“ bewusst gewählt, um die Niedrigschwelligkeit von Anfang an zu betonen. „Denn wer sich informieren will, muss nicht zwingend ein Problem haben.“
In deutschen Großstädten stieg die Anzahl von Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote zu wahren Informationsfluten Ende der 1960er Jahre an: Viele Unternehmen und Einrichtungen von Jugendzentren und –verbänden, über Schul-, Berufs- und Erziehungsberatungsstellen bis hin zu Parteien, Versicherungsunternehmen und Werbeindustrien wollten Jugendliche informieren. Besonders die kommerzielle Freizeitwelt setzte als neue Ziel- und Konsumentengruppe gerade auf Kinder und Jugendliche als potenzieller Wirtschaftsfaktor mit Erfolg an.
Der Entstehungsgedanke der Jugendinformation – geleitet von auftretenden Informations- und Beratungsbedürfnissen in der Praxis der Jugendarbeit, war allen Jugendlichen einen offenen Zugang und Überblick für alle diversen Themen zu bieten. Ziel war und ist es, wie es in der Publikation des Deutschen Bundesjugendringes beschrieben ist: „Wege durch den Infodschungel“ aufzuzeigen.
Das erste „JIZ“ – Jugendinformationszentrum mit hauptamtlichen Mitarbeiter:innen entstand 1967 in München. Danach folgte IJAB, als bundeszentrale Fachstelle für internationale Jugendarbeit sowie die Gründung der Jugendinformation in Bonn. In westdeutschen Großstädten wurden in den 1970er und 1980er Jahren weitere Jugendinformationszentren in Augsburg, Essen, Hagen, Hamm, Münster, Nürnberg, Recklinghausen und Stuttgart gegründet. Diese Informations- und Beratungszentren dienten als präventive Erstanlaufstelle u.a. für arbeitslose Jugendliche.
Laut einer Studie der „European Youth Information and Counselling Agency“ kurz ERYICA, entwickelten sich bis zum Jahr 2005 in 25 europäischen Ländern regionale Jugendinformationsnetzwerke auf nationaler Ebene mit über 8.000 lokalen und regionalen Zentren, worin über 13.000 Jugendinformationsarbeiter (Voll- oder Halbzeit) beschäftigt wurden.
Quelle: Diplomarbeit Johanna Birkle: „Erfolgsbausteine für ein handlungsorientiertes Konzept – dargestellt am Beispiel der Jugendinformation „tip-Jugendinfo & Service“ des Stadtjugendrings Augsburg“ 2008.
s.a.: https://jugend.info/
Jugendagenturen
Zentrale Zielsetzung einer regionalen Jugendagentur
Die Jugendagenturen sind ein wichtiges Element der Jugendinitiative Baden-Württemberg. Im Rahmen der Jugendagenturen erfolgt die Vernetzung jugendbezogener Ansätze sowie die Ausweisung von Anlaufstellen für die Jugendlichen zur umfassenden Information, Beratung und Begleitung vor allem im Hinblick auf die Sicherung der beruflichen Zukunft. Bei der Umsetzung jugendbezogener Aktivitäten im Rahmen der Jugendagenturen wird auf die vorhandene Strukturen und Träger vor Ort aufgebaut.
Empfehlungen der Jugendenquête-Kommission
Die regionale Jugendagentur wird von den Partnern im Jugendbereich auf Kreisebene gemeinsam getragen. Nach den Empfehlungen der Jugendenquête-Kommission des Landtages werden mit dem Aufbau einer Jugendagentur – je nach Situation vor Ort – folgende Ziele verfolgt:
– Festlegung einer Stelle mit koordinierender Funktion für die mitwirkenden Institutionen, die Jugendliche am Übergang von der Schule in die Arbeitswelt begleiten;
– Ausweisung von lokalen Anlaufstellen, die den Jugendlichen einen niederschwelligen Zugang in das Netzwerk Jugendagentur ermöglichen;
– Weiterentwicklung des aktuellen Beratungsangebotes;
– Flankierende Unterstützung benachteiligter Jugendlicher (Integration im Alltag) sowie strukturelle Hilfen am Übergang von der Schule in die Ausbildung und den Beruf (Betriebspraktika, Bewerbung, Kompetenztraining etc.);
– Förderung innovativer Kooperationsmaßnahmen an der Schnittstelle von Jugendarbeit-Schule-Wirtschaft;
– Bündelung jugendbezogener Informationsangebote auf regionaler und lokaler Ebene (Ausbildung, Beruf, Fortbildung, Qualifizierung etc.);
– Aufbau ehrenamtlicher Strukturen zur individuellen Begleitung (benachteiligter) Jugendlicher.“
Quelle: Hrsg. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, 01.09.2001
Qualipass Baden-Württemberg
Als Jugendagentur Stuttgart vertreiben wir den Qualipass Baden-Württemberg in Stuttgart und sind Ansprechpartner für alle Fragen für das gesamte Stadtgebiet Stuttgart.
Fotonachweis:
parkstonephotography – pixabay.com, CCo












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